Vielraum

AGBs - Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Auftragserteilung

Telefonisch oder mündlich durchgegebene Erklärungen be­dürfen zu Ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Be­stätigung. Etwaige Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. 

 

  1. Anzahlung

Die Höhe der Anzahlung beträgt 30% des vereinbarten Kaufpreises und ist Voraussetzung für die Weitergabe der Bestellung an die Erzeugerfirm. Individuelle Vereinbarungen sind möglich, müssen aber schriftlich festgehalten und von beiden Seiten bestätigt sein.

 

  1. Lieferung

Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit einge­halten, sind jedoch immer unverbindlich. Der Käufer darf wegen Lieferverzuges vom Vertrag nur zurück treten, wenn ein derartiges Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde oder wenn er den Verkäufer unter Androhung des Rücktrittes unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 8 Wochen schriftlich nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Lieferfrist zur Lieferung aufgefordert hat. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Lieferverzögerungen, die durch Betriebs- und Verkehrs­störungen, Streiks und höhere Gewalt verursacht werden sowie dadurch, dass der Lieferer des Verkäufers nicht vertragsmäßig liefert.

Es steht dem Verkäufer frei, falls unvorhergesehene Hindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Transport- und Verzollungsverzüge, Havarien, Unfälle, Betriebsstörungen, Streiks und ähnliches (auch bei Lieferanten des Verkäufers) rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, vom Vertrag zurück zu treten. 

Wenn der Verkäufer an der vertragsmäßigen Erfüllung der übernommenen Lieferverpflichtung verhindert ist, weil derartige Fälle eingetreten sind, ruht seine Lieferpflicht. 

In einem solchen Fall steht dem Käufer keinerlei Ansprüche gegen den Verkäufer zu. Ist der Verkäufer während der Dauer der Behinderung nicht vom Vertrage zurück getreten, und teilt er dem Kunden nach Wegfall der Behinderung mit, dass er in der Lage ist, das Geschäft nunmehr abzuwickeln, so ist der Käufer zur Annahme verpflichtet, wenn er nicht innerhalb einer angemessenen, 8 Tage nicht überschreitenden, Frist schriftlich erklärt, seinerseits vom Vertrage zurück zu treten. 

 

  1. Mängelrüge

Mängel müssen bei Übernahme der Ware unverzüglich schriftlich gerügt werden. 

Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Ab­weich­ungen in Form und Farbe berechtigen nicht zur Mängelrüge. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl befugt, entweder zu verbessern oder Ersatz zu liefern. 

Im Mangelfall ist der Käufer berechtigt, nur den Wert der Ware und anteilige Montagekosten ein zu behalten, eine Teilzahlung ist jedoch unbedingt zu leisten.

 

  1. Zahlungen

Im Falle der Entrichtung des Kaufpreises in Raten tritt der Terminverlust ein, wenn 2 unmittelbar aufeinanderfolgende Raten nicht entrichtet werden. In diesem Fall wird der gesamte aushaftende Betrag fällig. 

Bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen und Spesen verbleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers. 

Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer sofort zu verständigen, wenn die Ware gepfändet wird, solange der Eigentumsvorbehalt noch aufrecht ist. In diesem Falle hat der Käufer bei sonstiger Verpflichtung zum Schadenersatz uns Anschrift des betreibenden Gläubigers, Geschäftszahl des Exekutionsaktes und die Postzahl der gepfändeten Ware im Pfändungsprotokoll bekannt zu geben. All diese Daten kann der Verkäufer beim Vollstreckungsbeamten oder bei Gericht erheben. 

Die Eröffnung des Ausgleichs- oder Konkursverfahrens über den Käufer ist ebenfalls sofort mit zu teilen. 

Sämtliche Zahlungen dürfen nur an unser Unternehmen geleistet werden, da sonst keine schuldbefreiende Wirkung eintritt. 

Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht pünktlich ein, treten die gesetzlichen oder vertraglichen Verzugsfolgen ein, ohne dass es einer Mahnung seitens des Verkäufers bedarf. Im Falle des Zahlungsverlustes ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9% zu berechnen. 

 

  1. Gerichtsstand

Für alle aus diesem Vertrag entspringenden Streitbarkeiten gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt als vereinbart. 

 

  1. Abänderungen

Abänderungen dieser Bestimmungen sind nur dann ver­bindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

 

  1. Rücktritt

Beim Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Auftrag sind vom
Käufer 30% Stornoentgelt zu bezahlen. Bei Sonder­an­fertigungen 50%.

 

  1. Vorfinanzierung

Für den Fall, dass der Käufer eine Vorfinanzierung des Kaufpreises durch ein Kreditinstitut wünscht, hat der Käufer auf eigene Gefahr und Rechnung für die Bewilligung dieses Kredites zu sorgen. Ohne diesbezüglich eine verbindliche Zusage zu machen, wird der Verkäufer sich bemühen, diese Kreditzusage zu erreichen. 

Sollten diese Bemühungen des Verkäufers bei dem vom Käufer gewünschten Kreditinstitut nicht zum Erfolg führen, so ist der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer den ihm vom Käufer übergebenen Kreditantrag bei einem anderen Kreditinstitut zu gleichen Bedingungen einreicht.